Das Gericht ordnete die Räumung von Larisa Dolina aus ihrer Wohnung in Chamowniki an. Wie ein exklusiver Immobilienverkauf zu einem juristischen Präzedenzfall wurde — und wie der aufsehenerregende Streit endete.
Das Moskauer Stadtgericht hat entschieden, Larisa Dolina sowie Mitglieder ihrer Familie aus einer Luxuswohnung im Stadtteil Chamowniki zu räumen. Der Sängerin wurde zudem das Nutzungsrecht an der Immobilie entzogen. Das Urteil wurde am 25. Dezember 2025 gefällt und setzte einen Schlusspunkt unter einen der meistdiskutierten Immobilienkonflikte des Jahres, der sowohl in juristischen als auch in Immobilienkreisen für große Resonanz sorgte.
Wie ein Premium-Deal zu einem gerichtlichen Präzedenzfall wurde
Die Geschichte begann Anfang 2025, als die Käuferin Polina Lurje auf eine Anzeige zum Verkauf einer Wohnung im Zentrum Moskaus reagierte. Nach der Besichtigung durchliefen die Parteien das marktübliche Verfahren: Es wurde eine Anzahlung geleistet, ein Vorvertrag sowie der Hauptkaufvertrag unterzeichnet und der Deal offiziell im staatlichen Immobilienregister eingetragen.
Nach Abschluss aller Formalitäten weigerte sich die Verkäuferin jedoch, die Wohnung zu räumen und das erhaltene Geld zurückzugeben. Larisa Dolina erklärte, sie habe den Vertrag unter dem Einfluss von Betrügern unterschrieben und die rechtlichen Konsequenzen der Transaktion nicht erkannt.
Warum die Gerichte zunächst auf Seiten der Künstlerin standen
Bezirks-, Stadt- und Kassationsgerichte unterstützten zunächst die Position der Sängerin. Grundlage dafür waren Gutachten, laut denen das Geschäft „unter dem Einfluss eines Irrtums“ zustande gekommen sei. Dieser Ansatz löste eine breite öffentliche Debatte aus und wurde intensiv in den Medien sowie in Fachkreisen diskutiert.
Im Herbst 2025 erhielt der Fall die inoffizielle Bezeichnung „Dolina-Schema“ – als Beispiel dafür, dass selbst eine offiziell registrierte Immobilientransaktion rückwirkend angefochten werden kann.
Der Wendepunkt: Entscheidung des Obersten Gerichts
Die entscheidende Wende erfolgte im Dezember. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation stellte klar, dass die staatliche Registrierung der Transaktion und der tatsächliche Zahlungseingang vorrangige Bedeutung haben und ein gutgläubiger Käufer gesetzlich geschützt werden muss.
Am 16. Dezember entschied das Gericht, dass die Künstlerin verpflichtet ist, die Wohnung zu räumen. Für den Fall einer freiwilligen Nichterfüllung wurde die weitere Durchsetzung der Entscheidung dem Moskauer Stadtgericht übertragen.
Endgültiges Urteil und seine Folgen
Am 25. Dezember gab das Moskauer Stadtgericht der Klage der Käuferin statt und ordnete die Räumung von Larisa Dolina und ihrer Familie aus der strittigen Immobilie an. Weitere Rechtsmittel gelten faktisch als ausgeschöpft.
Positionen der Parteien
Vertreter von Larisa Dolina wollten das Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht kommentieren. Zuvor hatte die Verteidigung darauf bestanden, dass der Vertrag das Ergebnis betrügerischer Einflussnahme gewesen sei und nicht dem tatsächlichen Willen der Verkäuferin entsprochen habe.
Warum dieser Fall nicht nur für Prominente relevant ist
Juristen bezeichnen den Fall als wegweisend für den Immobilienmarkt. Das Gerichtsurteil:
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bestätigte den Vorrang des Schutzes gutgläubiger Käufer;
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schränkte die Praxis ein, registrierte Transaktionen nachträglich anzufechten;
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reduzierte die rechtliche Unsicherheit auf dem Markt für Luxusimmobilien.
Die Geschichte um die Wohnung in Chamowniki wurde damit nicht nur zu einem Prominentenstreit, sondern zu einem deutlichen Signal: Selbst ein bekannter Name garantiert keine Ausnahmen vom Rechtsstaat.