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Gericht beendet 600.000-Hrywnja-Streit zwischen Moon Records und der Familie von Kuzma Skryabin

Gericht beendet 600.000-Hrywnja-Streit zwischen Moon Records und der Familie von Kuzma Skryabin

Das Gericht wies die Klage von Moon Records gegen die Familie von Kuzma Skryabin über 600.000 Hrywnja ab. Details zur Gerichtsentscheidung Nr. 910/9689/25 und zum Schutz der Rechte am künstlerischen Erbe auf Minatrix.FM.

Das Wirtschaftsgericht der Stadt Kiew hat der Firma MUN RECORDS die Forderung von mehr als 600.000 Hrywnja gegen die LLC „KUZMA SKRJABIN“ in einem Verfahren wegen angeblicher Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an den Musikwerken der Band „Skryabin“ verweigert. Damit setzte das Gericht faktisch einen Schlusspunkt unter einen der aufsehenerregendsten Rechtskonflikte rund um das Erbe von Kuzma Skryabin.

Was das Gericht entschieden hat

Gemäß der Entscheidung im Verfahren Nr. 910/9689/25 wies das Gericht die Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 605.600 Hrywnja ab. Streitgegenstand war ein Vertrag vom 1. Januar 2017 über die Übertragung vermögensrechtlicher Nutzungsrechte an den Musikwerken der Band „Skryabin“.

Die Firma „MUN RECORDS“ machte geltend, dass die LLC „KUZMA SKRJABIN“ angeblich Rechte an 27 abgeleiteten Werken — Remixen und Covern — übertragen habe, über die sie nicht in vollem Umfang verfügt habe. Gleichzeitig erklärte die Klägerin, sie habe diese Rechte bereits zuvor auf Grundlage separater Verträge mit Interpreten und Produzenten in den Jahren 2014–2016 erworben, darunter CJ Mars, DJ Melloffon, die Band „Odin v Kanoe“ und andere.

Zentrale Schlussfolgerungen des Gerichts

Das Gericht gelangte zu einer grundlegend wichtigen Feststellung:
Allein der Abschluss eines Vertrags über die Übertragung von Rechten, über die eine Partei nicht verfügt, stellt noch keinen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung dar.

Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagte:

  • die streitgegenständlichen Werke ohne Genehmigung genutzt hat,

  • über diese rechtswidrig verfügt hat,

  • oder Handlungen vorgenommen hat, die unter die in Artikel 53 des ukrainischen Gesetzes „Über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ definierten Rechtsverletzungen fallen.

Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht die Position der Beklagten: Die Aufnahme von Remixen in den Vertrag wurde als Ausübung der Urheberrechte an den originalen Werken von „Skryabin“ angesehen, die bearbeitet wurden, und nicht als rechtswidrige Aneignung fremder Rechte.

Besonders hervorgehoben wurde zudem, dass „MUN RECORDS“ in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 der LLC „KUZMA SKRJABIN“ eine Vergütung in Höhe von 68.557 Hrywnja gezahlt hatte, was ebenfalls der Darstellung einer vorsätzlichen Rechtsverletzung widerspricht.

Hintergrund des Konflikts

Nach dem Tod von Andrij Kusmenko gingen sämtliche vermögensrechtlichen Urheberrechte an seinem künstlerischen Werk auf seine Ehefrau Switlana Babijtschuk über, die zur Verwaltung dieser Rechte die Firma „KUZMA SKRJABIN“ gründete.

Die Zusammenarbeit mit dem Label basierte auf einer Erlösaufteilung: 70 % für die Familie von Kuzma, 30 % für das Label. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Konflikt jedoch von einem wirtschaftsrechtlichen Streit zu einem strafrechtlichen Verfahren.

Im Jahr 2024 meldeten die Strafverfolgungsbehörden einen Tatverdacht gegen die Geschäftsführerin von Moon Records, Tetjana Kortschemacha. Dabei ging es um eine angebliche Unterzahlung von nahezu 1,5 Millionen Hrywnja an die Familie des Musikers. 2025 wurde der Fall an das Gericht übergeben. Zuvor war zudem über die Fahndung nach dem Gründer des Labels berichtet worden, der die Vorwürfe öffentlich bestritt und seinerseits finanzielle Gegenforderungen gegenüber der Familie Kuzmas geltend machte.

Die Gerichtsentscheidung im Streit um die 605.000 Hrywnja stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar: Sie bestätigte, dass das Erbe von Kuzma Skryabin gesetzlich geschützt ist und dass Versuche, das Recht der Familie auf die Verwaltung seines künstlerischen Schaffens juristisch infrage zu stellen, nicht auf bloßen Annahmen ohne Nachweis einer tatsächlichen Rechtsverletzung beruhen dürfen.

Für die ukrainische Musikindustrie ist diese Entscheidung eine klare Erinnerung daran, dass Fragen des Urheberrechts — insbesondere im Zusammenhang mit dem Erbe ikonischer Künstler — nicht nur vertragliche Regelungen, sondern auch die strikte Einhaltung des Gesetzes und die Redlichkeit aller Beteiligten erfordern.

22.12.2025

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